

ES GIBT KEIN
"ICH KANN DAS NICHT".
HÖCHSTENS EIN
"ICH KANN DAS NOCH NICHT".
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Kerstin Anibas
Dipl. Mentaltrainerin
Fadingerstraße 25
4311 Schwertberg
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Tel: +43 699/12 67 68 30
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Freies Gewerbe (Neue Selbständige):
Der Diplom Mentaltrainer im Gewerberecht:
Die Arbeit als Mentaltrainer fällt in Österreich, gewerberrechtlich in den Bereich „Neuer Selbstständiger“. Dafür ist keine Gewerbeberechtigung und auch keine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer erforderlich; allerdings eine Meldung bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen). Die Arbeit als Mentaltrainerin kann sowohl in Gruppen, als auch mit Einzelpersonen durchgeführt werden. Jedoch sind dabei nachfolgende Punkte zu beachten: Unter Ausschluss jeder an einem Befähigungsnachweis gebundene Tätigkeit und/oder unter Ausschluss jeder den Ärzten, Gesundheitsberufen oder reglementierten Gewerben (Beispiel: Lebens- & Sozialberater) vorbehaltenen Tätigkeiten.
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